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Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse

Die osteopathische Behandlungen ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch eine anteilige Erstattung an. Für die Voraussetzung benötigen sie ein Privatrezept bzw. eine schriftliche Empfehlung eines Arztes für Osteopathie (z.B. Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kinderarzt etc.). Mit der abgeschlossenen Osteopathieausbildung und meiner Mitgliedschaft im Berufsverband der DAGOT, dem Verband der Kinder-Osteopathie und der Freien Heilpraktiker e.V. erfülle ich die Bedingungen der meisten Krankenkassen für eine Erstattung. Kontaktieren Sie am besten vor der ersten Behandlung ihre Versicherung und besprechen Sie die Konditionen für eine Erstattung.

Erstattung durch die private Krankenkasse

 Die Osteopathie gehört zu den beihilfefähigen Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Kontaktieren Sie am besten vor der ersten Behandlung ihre private Krankenkasse oder ihre Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen und besprechen Sie die Konditionen für eine Erstattung.
Ich rechne nach den GebüH-Richtlinien ab. Dies bedeutet aber nicht, dass Ihre Private- / Beihilfekasse alle Positionen der Abrechnung akzeptieren wird.

Erstattung durch die Krankenkasse

Praxis für Osteopathie Katharina Kremmer Großkarlbach Laumersheim

Bezahlung

Die Behandlungsgebühr ist direkt nach der Behandlung in bar oder mit EC / Visa oder Kreditkarte zu bezahlen. In Ausnahmefällen kann Ihnen eine Rechnung gestellt werden und ist nach Eingang der Rechnung innerhalb 14 Tagen zu begleichen.

Daher meine dringende Bitte an Sie:

Informieren Sie sich bitte im Vorfeld über die Voraussetzung einer Erstattung seitens Ihrer Krankenkasse. Im Nachhinein kann ich leider nicht mehr auf Anforderungen oder Änderungen von Rechnungen eingehen. 

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