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Erstattung

Erstattung durch die Krankenkasse

Oft werden die osteopathischen Behandlungen sowohl von den gesetzlichen als auch von den privaten Krankenkassen subventioniert. Die Einzelheiten lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse

Die osteopathische Behandlungen ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch eine anteilige Erstattung an. Für die Voraussetzung benötigen sie ein Privatrezept bzw. eine schriftliche Empfehlung eines Arztes für Osteopathie (z.B. Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kinderarzt etc.). Mit der abgeschlossenen Osteopathieausbildung und meiner Mitgliedschaft im Berufsverband der DAGOT und der Freien Heilpraktiker e.V. erfülle ich die Bedingungen der meisten Krankenkassen für eine Erstattung. Kontaktieren Sie am besten vor der ersten Behandlung ihre Versicherung und besprechen Sie die Konditionen für eine Erstattung.

Erstattung durch die private Krankenkasse

Die Osteopathie gehört zu den beihilfefähigen Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern. Kontaktieren Sie am besten vor der ersten Behandlung ihre private Krankenkasse oder ihre Zusatzversicherung für Heilpraktiker und besprechen die Konditionen für eine Erstattung.

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