
Erstattung durch die Krankenkasse
Wichtiger Hinweis zu meinem Honorar und der Erstattung durch Leistungsträger
Bitte beachten Sie Folgendes:
Es existieren keine gesetzlichen Vorgaben für die Vergütung einer Heilpraktikerbehandlung, z.B. in Form einer staatlichen Gebührenverordnung. Private Krankenversicherungen oder Beihilfeträger begrenzen ihre Erstattungen oftmals auf bestimmte Sätze. Hierbei orientieren sie sich insbesondere am „Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker“. Hierbei handelt es sich um eine Liste mit den statistischen Durchschnittswerten über die Honorarhöhe der dort aufgeführten naturheilkundlichen Heilpraktiker-Standardbehandlungen. Die dortigen Sätze stammen jedoch aus dem Jahr 1985 und wurden seitdem nicht angepasst. Aus diesem Grund kann ich meine Leistungen nicht nach diesen Sätzen abrechnen. Um Ihnen eine (teilweise) Erstattung unserer Honorare durch Ihre private Krankenversicherung / Beihilfe zu erleichtern, habe ich in meiner Honorarliste unter der Rubrik „Leistungen“ die Begriffe und Leistungsziffern des Gebührenverzeichnisses übernommen und diesen unsere – abweichenden – Honorare zugeordnet. Ich habe zudem die Honorarspanne des Gebührenverzeichnisses angegeben. Dies dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Einfluss auf unser Honorar.
Ich biete ferner Behandlungen an, die nicht im Gebührenverzeichnis genannt werden. Mein Honorar für diese Leistungen ist ebenfalls in der Honorarliste ausgewiesen. Auf der Rechnung ordne ich diesen Leistungen eine ähnliche Leistung der im Gebührenverzeichnis enthaltenen Positionen zu und machen diese mit einem „A“ kenntlich. Einige Leistungsträger akzeptieren jedoch keine solche analoge Abrechnung, so dass diese Positionen nicht erstattet werden.
Zudem habe ich Positionen, die nach meinem Wissen nicht erstattet werden mit einem (P) markiert. Beachten Sie bitte, dass es darüber hinaus weitere Beschränkungen geben kann.
Ferner möchte ich Sie auf folgende Aspekte der Erstattung unserer Leistungen hinweisen:
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Deshalb erfolgt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten in der Regel keine Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungskosten durch gesetzliche Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen beteiligen sich jedoch im Wege einer freiwilligen Satzungsleistung an den Behandlungskosten. Da dies eine Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, wird dem Patienten dringend empfohlen, sich vor Aufnahme der Behandlung bei seiner Krankenkasse über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweisen) Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.
Mitglieder privater Krankenkassen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen (teilweisen) Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung bzw. dem Beihilfeträger haben. Eine Erstattung durch einen Kostenträger ist von den jeweils vereinbarten Leistungsvoraussetzungen bzw. Tarifmerkmalen abhängig. Es werden nur solche Behandlungskosten erstattet, die gemäß § 1 Abs. 2 der AVB als medizinisch notwendig eingestuft werden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass dieser Punkt bei Heilpraktikerbehandlungen oftmals umstritten ist.
Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung bzw. dem Beihilfeträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Höhe der Erstattung durch Kostenträger wie privaten Versicherungen und der Beihilfe richtet sich nach Ihren tariflichen Bedingungen. Ich rate Ihnen dazu, sich über diese zu informieren, da Erstattungen entsprechend dem jeweiligen Tarif bzw. den Beihilfebedingungen beschränkt sein können. (z.B. auf die Mindest- oder Höchstsätze des Gebührenverzeichnisses oder ähnliche Regelwerke). Aus diesem Grund kann der Rechnungsbetrag den Erstattungsbetrag übersteigen. Etwaige Differenzen zwischen den Erstattungen des Leistungsträgers und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind als Eigenanteil vom Patienten zu tragen.
Individuelle Honorarliste Heilpraktikerin Katharina Kremmer; Stand Juli 2026
Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit.
Title | Ziffer meiner Leistung | Beschreibung meiner Leistung | Honorarspanne gemäß Gebührenverzeichnis in € | Unsere Honorare |
|---|---|---|---|---|
1 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung | 12,30 –
20,50
| 12,50 | |
2 | Vollständiges Krankenexamen mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie | 15,40 -41,00 | 80,00 | |
3 | Kurze Information, auch telefonisch, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung als einzige Leistung | bis 4,50
| 3,00 | |
4 | Eingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von
mindestens 15 Min. Dauer, ggfs. einschl. einer Untersuchung
| 16,20 - 22,00 | 18,50 | |
5 | Beratung, auch telefonisch, ggfs. einschl. einer kurzen Untersuchung | 8,20 - 20,50 | 9,00 | |
9 | Hausbesuch bei Tag | 21,50 - 29,50 | 24,00 | |
10 | Bei Benutzung des eigenen Fahrzeuges pro km bei Tag | bis zu 1,25
| 1,00 | |
17 | Neurologische Untersuchung | 5,20 - 26,00 | 21,00 | |
Massagen | ||||
20 | Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u. a., Spezialnervenmassage | 8,00 - 15,50 | 6,00 | |
20 | Atemtherapeutische Behandlungsverfahren | 13,00 - 31,00 | 8,00 | |
20 | Bindegewebsmassage | 8,00 - 20,50 | 6,00 | |
20 | Teilmassage | 5,50 - 10,50 | 4,00 | |
20 | Großmassage | 10,50 - 18,00 | 6,00 | |
Verbände | ||||
33 | Elastische Stütz- und Pflasterverbände | 5,20 - 15,50 | 7,00 | |
33 | Kompressions- oder Zinkleimverband | 5,20 - 13,00 | 10,00 | |
Wirbelsäulenbehandlung | ||||
34 | Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule | 10,50 -18,00 | 4,00 | |
34 | Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule | 15,40 -19,00 | 17,00 | |
35 | Osteopathische Behandlung | |||
35 | des Unterkiefers
| 7,70 - 15,50 | 11,00 | |
35 | des Schultergelenks | 15,40 - 26,00 | 21,00 | |
35 | der Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels, des Vorderarmes und der Fußgelenke | 15,40 - 26,00 | 21,00 | |
35 | des Schlüsselbeins und der Kniegelenke | 5,20 - 15,50 | 12,00 | |
35 | des Daumens | 5,20 - 13,00 | 10,00 | |
35 | einzelner Finger und Zehen | 5,20 - 13,00 | 10,00 | |
Infrarot | ||||
39 | Anwendung von Heizsonnen | 5,50 - 8,00 | 4,00 |